Klienten-Information SONDERAUSGABE COVID-19-Förderungen: Wichtige Fristen in den kommenden Monaten - BNP - Ihr Steuerberater für Österreich

Klienten-Information SONDERAUSGABE COVID-19-Förderungen: Wichtige Fristen in den kommenden Monaten

Klienten-Information SONDERAUSGABE COVID-19 Förderungen: Wichtige Fristen in den kommenden Monaten

Die COVID-19-Förderungen haben nicht nur unterschiedliche Zielgruppen, sondern unterliegen auch unterschiedlichen Fristenläufen. Mit dieser Klienteninformation möchten wir Sie über die wichtigsten Fristen in diesem Zusammenhang informieren. Wir haben Ihnen in nachstehender Übersicht eine chronologische Zusammenstellung der in den kommenden Monaten endenden Fristen zusammengestellt. Wir bitten Sie diese Fristen nicht zu übersehen, da vielfach keine Verlängerungsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen. Der Stand der Fristen stellt die aktuellen gesetzlichen Vorschriften dar, welcher sich infolge gesetzlicher Änderungen jederzeit ändern kann. Ihr BNP-Förder-Team unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung bzw. bei allgemeinen Fragen hierzu.

Ausfallsbonus II (Juli – September):                         
jeweils der 15. des viertfolgenden Kalendermonats (Beispiel Ausfallsbonus Juli 2021 – Fristende 15.11.2021)

Ausfallsbonus II touristische Vermieter:                        
jeweils der 15. des viertfolgenden Kalendermonats

Härtefallfonds (Juli – September): 31.10.2021

Betriebliches Testen 3. Quartal 2021: 31.10.2021

Schutzschirm II Veranstaltungsbranche: 31.10.2021

Überbrückungsfinanzierung (KünstlerInnen): 31.10.2021

Schutzschirm I Veranstaltungsbranche: 01.12.2021

Antrag auf Überbrückungsgarantie aws: 15.12.2021

COVID-19-Fonds für KünstlerInnen Phase 4: 31.12.2021

Comeback Zuschuss Film und TV-Produktionen: 31.12.2021

Fixkostenzuschuss 800.000 Tranche II: 31.12.2021

Verlustersatz Tranche II: 31.12.2021

Verlustersatz verlängert Tranche I (07-12/2020): 31.12.2021

Verlustersatz verlängert Tranche II (07-12/2020): 30.06.2022

Abrechnung Investitionsprämie:                                   
3 Monate nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten Investition lt. Fördervertrag



Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 27.10.2021

 

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