Klienten-Information SONDERAUSGABE Erinnerung – Neues Gehaltssystem im KV Handel
Klienten-Information SONDERAUSGABE Erinnerung – Neues Gehaltssystem im KV Handel
Da die Frist für den Umstieg von der Gehaltsordnung ALT in das Gehaltssystem NEU für Angestellte im Handel immer näher rückt, möchten wir Sie hiermit nochmals an die Deadline zur Umstellung, den 01.01.2022 erinnern und nochmals auf unsere Klienten-Information vom 23.04.2021 zu diesem Thema hinweisen (Klienten-Information vom 23.04.2021).
Für alle, die noch keine Umstiegsdienstzettel an ihre Mitarbeiter ausgehändigt haben und mit dem letztmöglichen Stichtag (01.01.2022) umstellen, sind die Umstiegsdienstzettel spätestens 4 Wochen vor dem Umstieg an die Dienstnehmer zu übermitteln (Deadline ist somit der 03.12.2021).
Die Arbeitnehmer mussten bereits spätestens drei Monate vor dem geplanten Stichtag schriftlich über den Übertrittsstichtag informiert werden.
Das BNP-Lohnverrechnungsteam hat bereits in den letzten Monaten alle betroffenen Klienten über die Umstellung informiert. Sollten Sie noch Unterstützung bezüglich der Umstellung benötigen, bitten wir Sie, uns so rasch wie möglich zu kontaktieren. Das BNP-Lohnverrechnungsteam steht Ihnen gerne für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 09.11.2021