Klienten-Information SONDERAUSGABE Corona/6
Aktuelle Information aus Wirtschaft & Steuerrecht hinsichtlich Corona exklusiv für unsere Klienten
Aufgrund aktueller Informationen möchten wir Sie ergänzend zu unseren bisherigen Sonderausgaben über entsprechende Neuerungen in Sachen COVID-19 informieren. Sie finden in nachstehender Info Änderungen aufgrund des derzeitigen, aktuellen Informationsstandes zum Thema Kurzarbeit (Stand: 30.03.2020). Wir möchten besonders auf die neuen Sozialpartnervereinbarungen hinweisen, die von der WKO am Freitag, 27.3., herausgegeben wurden und dürfen Ihnen nachfolgend die aktuellen Links dazu übermitteln. Sobald sich wieder Änderungen ergeben, werden wir Sie in einer weiteren Info darüber auf dem Laufenden halten.
Inhalt in Kurzform
Folgende Dokumente sind auf der AMS-Homepage im Internet verfügbar:
- COVID-19-Kurzarbeit Begehren
- COVID-19-Kurzarbeit Pauschalsatztabellen
- COVID-19-Kurzarbeit Pauschalsatz Erläuterungen
- Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19)
Link: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
Ferner sind auf der Homepage der Wirtschaftskammer folgende aktualisierte Dokumente verfügbar:
- Sozialpartnervereinbarung: Formular Einzelvereinbarung
- Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung
Diese Vereinbarungen finden Sie auf der WKO-Seite bei „Fragen und Antworten“ unter dem Punkt „Dokumente und weiterführende Infos“.
Hier der Link zur entsprechenden Internetseite der WKO:
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
Für Unternehmer, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind, haben deren Interessensvertretungen (z.B. Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer,…) bereits eigene Muster für Sozialpartnervereinbarungen zur Verfügung gestellt.
In Anbetracht der zu beachtenden Details dürfen wir Sie bitten, die entsprechenden Informationsquellen abzurufen und im Detail durchzulesen. Aufgrund der möglichen Rückwirkung der Kurzarbeit auf 01.03.2020 droht unmittelbar keine Fristversäumnis.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass die erfolgreiche Implementierung der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen ganz wesentlich von Ihrer Mithilfe und Eigenverantwortung abhängt.
Wir dürfen besonders darauf hinweisen, dass selbst bei gewählter Kurzarbeit der Unternehmer die im Rahmen des Kurzarbeitszeitmodelles auflaufenden Dienstgebergesamtkosten trotz teilweiser Refundierung durch das AMS zunächst für wahrscheinlich mehrere Wochen/Monate vorzufinanzieren hat. In diesem Zusammenhang ist die Ziehung von staatlich gestützten Krediten dringend anzuraten. Wir verweisen auf unsere Aussendung vom Freitag, 27.03.2020 sowie auf die Tatsache, dass die diesbezügliche Abwicklung durch Ihre Hausbank erfolgen muss.
Ferner empfehlen wir die ehestmögliche Einrichtung eines eAMS-Kontos, um in weiterer Folge die Kommunikation mit dem AMS zu erleichtern.
Link: https://www.e-ams.at/eams-sfa-account/p/index.jsf
Redaktion: Mag. Katrin Schuster, LLB.oec., BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 30.03.2020