Klienten-Information Verlängerung Energiekostenzuschuss 1 um das vierte Quartal 2022 - BNP - Ihr Steuerberater für Österreich

Klienten-Information Verlängerung Energiekostenzuschuss 1 um das vierte Quartal 2022

Klienten-Information Verlängerung Energiekostenzuschuss 1 um das vierte Quartal 2022

Wir dürfen Sie in diesem E-Mail informieren, dass der Energiekostenzuschuss 1 um das vierte Quartal 2022 (Oktober – Dezember 2022) verlängert wurde. Die Voranmeldung für die Beantragung dieses Energiekostenzuschusses ist im Zeitraum von 29. März bis 14. April 2023 vorzunehmen.

Wie bereits bei der ersten Antragsphase des Energiekostenzuschusses 1 (Zeitraum Februar bis September 2022), kann eine nachfolgende Berechnung und Beantragung nur dann stattfinden, wenn eine Voranmeldung über den AWS-Fördermanager durchgeführt wurde. Der Zeitraum der eigentlichen Antragstellung nach erfolgter Voranmeldung wurde mit 17. April bis 16. Juni 2023 festgelegt.

Bei der Verlängerung des Energiekostenzuschusses wurden Wärme, Kälte und Dampf zusätzlich als förderfähige Energieträger festgelegt. Für diese gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.

Wir empfehlen Ihnen zeitnah die notwendigen Unterlagen vorzubereiten, um die Voranmeldung und Beantragung fristgerecht durchführen zu können.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen unter anderem Stromrechnungen und -verbrauch, Erdgasrechnungen und -verbrauch, Treibstoffrechnungen und –verbrauch (bei Beantragung der Basisstufe) sowie Aufzeichnungen über Verbrauch und Aufwendungen für Wärme, Kälte und Dampf – jeweils für die Monate Oktober bis Dezember 2021 und 2022.

Die finalen Richtlinien für die Erweiterung des Energiekostenzuschusses 1 wurden von der aws noch nicht veröffentlicht.

Für einen guten Überblick finden Sie nachstehend eine Grafik der aws zur Veranschaulichung der förderfähigen Energiekosten in den einzelnen Antragsphasen:

Für sämtliche Fragen steht Ihnen Ihr BNP-Team an allen unseren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Redaktion: Katharina Sturm, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 22.03.2023  

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