Klienten-Information Energiekostenzuschuss – Update 14.11.2022
Wie bereits in unserer Klienteninformation Mitte Oktober 2022 bzw. Anfang November 2022 berichtet, unterstützt die Bundesregierung energieintensive Unternehmen durch einen sog. Energiekostenzuschuss.
Zur Erinnerung: Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in Höhe von 30 % der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Förderkonzept ist ein 4-Stufenprogramm, wobei je nach Förderstufe EUR 2.000,- bis zu EUR 50. Mio. zur Verfügung stehen. Insgesamt stehen derzeit rund EUR 1,3 Mrd. zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt durch die aws.
Die gesetzliche Grundlage dafür wurde noch im Oktober 2022 beschlossen. Die Förderrichtlinien sind jedoch nach wie vor nicht veröffentlicht, da die Europäische Kommission bei Unternehmensbeihilfen eine verpflichtende Zustimmung zu erteilen hat. Mittlerweile wurden jedoch FAQs veröffentlicht die einige Sonderfragen klären sollen.
Per 02.11.2022 wurde bekanntgegeben, dass ab 07.11.2022 bis 21.11.2022 eine Voranmeldung im aws Fördermanager möglich ist. Diese Voranmeldung ist für die Antragstellung in weiterer Folge verpflichtend, da auf Basis dieser sodann ein Zeitraum für die formale Antragstellung zugeteilt wird. Innerhalb dieses Zeitraumes ist eine individuelle Antragstellung vorzunehmen, wobei pro Unternehmen nur ein Antrag gestellt werden kann. Auf Basis der bisherigen Informationen gilt ein „first come first serve“ Prinzip, weshalb wir Ihnen empfehlen die Voranmeldung möglichst rasch zu machen, um die formale Antragstellung schnell abschließen zu können.
Weiters ist es unserer Einschätzung nach zweckmäßig bereits jetzt den förderfähigen Energieverbrauch zu ermitteln bzw. die maßgebenden Abrechnungen des Energieversorgers anzufordern. Relevant sind sowohl Energie- als auch Strombeschaffungskosten (elektrischer Strom, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Rapsöl, Biomasse, Kohle, etc.) sowie förderstufenabhängig auch Treibstoffe (Diesel und Benzin) für mobile Maschinen sowie Transportmittel.
Unter nachfolgenden Link können Sie die wesentlichen Informationen zum Energiekostenzuschuss auf der aws Homepage abrufen bzw. auch den derzeitigen Stand der FAQs einsehen:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Sobald die Richtlinie veröffentlicht wird, werden wir Sie mit einem weiteren Update zum Energiekostenzuschuss informieren.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 14.11.2022