Klienten-Information Energiekostenzuschuss – Erinnerung Antragsfrist und Ausblick
Klienten-Information Energiekostenzuschuss – Erinnerung Antragsfrist und Ausblick
Wir dürfen Sie in diesem Mail an die auslaufende Frist für die Beantragung eines Energiekostenzuschuss Phase I (Zeitraum 02-09/2022) erinnern, welche am Mittwoch, den 15.02.2023, endet. Anträge können aus heutiger Sicht nur bis zu diesem Datum über den aws Fördermanager eingereicht werden.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung den Fragenkatalog der aws zum Energiekostenzuschuss, welcher mit 27.01.2023 (Gültigkeit ab 28.01.2023) nochmals geändert wurde. Die aktuelle Version können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ/20230126_FAQ_Energiekostenzuschuss_Clean.pdf
Zur angekündigten bzw. beschlossenen Verlängerung des Energiekostenzuschuss Phase I, zum Energiekostenzuschuss Phase II sowie zum Pauschalfördermodell für Kleinst- /Kleinunternehmer gibt es noch keine Förderrichtlinien. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie diesbezüglich informieren.
Redaktion: Katharina Sturm, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 14.02.2023