Klienten-Information Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie
Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie
Letztmalig dürfen wir Sie mit dieser Klienteninformation auf das Ende der Abrechnungsfrist für die aws Investitionsprämie hinweisen:
Wie bereits in unseren letzten Klienten-Informationen vom 20.02.2023 berichtet, endete für alle offenen Investitionsprämienanträge bis EUR 20 Mio. mit 28.02.2023 die Frist zur Inbetriebnahme und Bezahlung. Alle Investitionen, die nicht bis dahin in Betrieb genommen und bezahlt wurden, können keiner Abrechnung mehr zugeführt werden.
In den Richtlinien zur aws Investitionsprämie ist vorgesehen, dass als Zeitpunkt der letzten Maßnahme, spätester Zeitpunkt für Inbetriebnahme und Bezahlung der jeweiligen Investition, für alle Anträge bis EUR 20 Mio. der 28.02.2023 vorgesehen ist. Ab diesem Zeitpunkt bestehen 3 Monate Zeit um eine fristgerechte Abrechnung vorzunehmen und somit die Antragsvoraussetzungen einzuhalten.
Wurde die letzte Investition eines Antrages daher am 28.02.2023 in Betrieb genommen und bezahlt, endet die Abrechnungsfrist am 28.05.2023. Dieses Datum markiert folglich jedenfalls das finale Abrechnungsdatum für alle Anträge mit einem Investitionsvolumen von bis zu EUR 20 Mio. Sofern jedoch die letzte/n Investition/en bereits früher abgeschlossen wurde/n, kann es zeitlich zu einem früheren Abrechnungsenddatum kommen (Inbetriebnahme oder Bezahlung plus 3 Monate). Dahingehend empfehlen wir Ihnen jedenfalls einen kurzen Blick auf die Abrechnungsfrist zu werfen, um fristgerecht die Abrechnungen vorzunehmen.
Eine Verlängerung der Abrechnungsfrist ist nicht vorgesehen und kann auch in Ausnahmefällen nicht zuerkannt werden.
Die Abrechnung der Investitionsprämie hat grundsätzlich über den aws Fördermanager zu erfolgen. Das Online-Abrechnungsformular ist firmenmäßig zu unterfertigen und bei Anträgen über EUR 12.000,00 Förderung von einem Steuerberater (u.a.) zu bestätigen. Wir bitten Sie daher zu beachten, dass auch für die Überprüfung durch den Steuerberater noch ausreichend Zeit einzuplanen ist und dies in die 3-Monatsfrist eingerechnet wird.
Für alle Anträge mit einem Fördervolumen von mehr als EUR 20 Mio. ist eine verlängerte Frist zur Inbetriebnahme und Bezahlung bis 28.02.2025 vorgesehen. Die o.a. 3-Monatsfrist zur Abrechnung besteht auch in diesem Fall.
Für Fragen zur Abrechnung steht Ihnen ihr BNP-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 17.05.2023