Klienten-Information 07/2016
Aktuelle Information aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten
Inhalt in Kurzform
- Technische Probleme bei der Lohnzettelzuordnung seitens der Finanzverwaltung
- Info aus der Finanzverwaltung zur Registrierkassen-Prüfung
- Erleichterung zur Registrierkassenpflicht im Ministerrat beschlossen
Technische Probleme bei der Lohnzettelzuordnung seitens der Finanzverwaltung
In einer aktuellen Aussendung hat die Finanzverwaltung mitgeteilt, dass es derzeit zu EDV-technischen Problemen bei der Zuordnung von Lohnzetteln kommt. Falls im FinanzOnline der Status
„Lohnzettel nicht vorhanden“ aufscheint, ersucht die Finanzverwaltung den Lohnzettel nicht nochmals zu übermitteln, sondern vorab zu prüfen, ob der Lohnzettel übertragen worden ist und gegebenenfalls
aufgrund der technischen Schwierigkeiten nicht zugeordnet werden konnte. Da seitens der Finanzverwaltung derzeit eine händische Zuordnung der Lohnzettel erfolgt, kann es leider zu Verzögerungen bei den
Veranlagungen kommen.
Info aus der Finanzverwaltung zur Registrierkassenprüfung
Wir haben in unserer Klienten-Information 02/2016 über Nachschauen der Finanzverwaltung iZm der Registrierkassenpflicht berichtet. Laut einer aktuellen Information der Finanzverwaltung ist geplant mit
den Prüfungen der Registrierkassenpflicht ab Juli 2016 zu beginnen. Konkret sollen in einem ersten Schritt die damit einhergehenden Verpflichtungen im Rahmen von laufenden Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
mitgeprüft werden. Ab Herbst 2016 ist geplant, dass auch verstärkt Prüfungen mit Schwerpunkt Registrierkassenpflicht sowie Prüfungen mit Unterstützung der Finanzpolizei durchgeführt werden.
Bei Ankündigung einer Außenprüfung ersuchen wir um umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrem BNP-Team. Wir unterstützen Sie sehr gerne.
Erleichterung zur Registrierkassenprüfung im Ministerrat beschlossen
Wir haben in unserer Klienten-Information 10/2015 und 02/2016 bereits über die Registrierkassen- und die damit verbundenen Aufzeichnungs- und Belegerteilungsverpflichtungen berichtet.
Im Ministerrat wurden nun einige Erleichterungen, insbesondere für gemeinnützige Vereine und Umsätze im Freien beschlossen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen:
- Verschieben des Inkrafttretens für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen von 01.01. auf 01.04.2017.
- Vereinsfeste, Feste von Körperschaften
öffentlichen Rechts (bspw. Feuerwehr) und (neu) Feste von politischen Parteien sind von der Registrierkassenverpflichtung ausgenommen, wenn das Ausmaß von 72 Stunden im Jahr
(bisher 48 Stunden) nicht überschritten wird und ein ortsübliches Ausmaß vorliegt. - Für kleine Vereinskantinen entfällt die Registrierkassenverpflichtung, wenn die Kantine maximal 52 Tage im Jahr geöffnet ist und einen Umsatz von höchstens EUR 30.000,00 p.a. erzielt.
- Für Unternehmen mit Umsätzen außerhalb von festen Räumlichkeiten wurde eine generelle Ausnahme von der Registrierkassenverpflichtung beschlossen, sofern die Umsätze daraus
EUR 30.000,00 pro Jahr (losgelöst vom
Gesamtumsatz) nicht überschreiten. - Keine Registrierkassenpflicht für Kreditinstitute.
- Keine Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten, sofern die Umsätze EUR 30.000,00 p.a. nicht überschreiten.
- Für kurzfristig und unentgeltlich aushelfende
Familienangehörige soll künftig gelten, dass kein Arbeitsverhältnis sondern eine familienhafte Mithilfe vorliegt.
Trotz Beschluss im Ministerrat bleibt die Gesetzeswerdung abzuwarten.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen;
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Erstellung: 01.07.2016