Klienten-Information SONDERAUSGABE 01/2017 - BNP - Ihr Steuerberater für Österreich

Klienten-Information SONDERAUSGABE 01/2017

Aktuelle Information aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten

Update zu neuen Förderungen seit 01.01.2017

Die Bundesregierung hat im Herbst 2016 ein Wirtschaftspaket beschlossen, mit dem Ziel durch Investitionsanreize die Wirtschaft zu beleben und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Insgesamt sieht das Maßnahmenpaket EUR 175 Mio vor. Zum einen wird für rund 10.000 kleine und mittlere Unternehmen eine direkte Förderung des Investitionszuwachses (KMU-Zuwachsprämie) eingeführt, zum anderen werden Investitionsprojekte von Gemeinden gefördert. Anträge zum neuen Start-up Paket können seit dem 01.01.2017 bzw. für die KMU-Investitionszuwachsprämie ab 09.01.2017 gestellt werden.

 

Inhalt in Kurzform

  

aws KMU-Investitionszuwachsprämie für kleine und mittlere Unternehmen

Bestehende KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern, die neue im Anlagevermögen aktivierungspflichtige Investitionen tätigen, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und bspw. eine Einrichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte, eine Diversifikation der Produkte/Dienstleistungen oder eine Änderung des Produktionsprozesses zum Inhalt haben, etc. können in Höhe von bis zu 15 % des Investitionszuwachses einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Nicht gefördert werden unter anderem folgende Kosten: immaterielle Investitionen, Ankauf von Fahrzeugen (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel, zB Stapler etc.), laufende Betriebskosten (wie Personalkosten, Miete, etc.), Grundstücke, Finanzanlagen, Finanzierungskosten, aktivierte Eigenleistungen sowie Kosten, die aus einem Unternehmenskauf resultieren (zB Firmenwert, Übernahmekosten).

Zu beachten ist weiters, dass die Antragstellung vor Durchführungsbeginn des Projektes (dh das Antragsdatum muss vor dem Datum der rechtsverbindlichen Bestellung, des Beginns der Arbeiten, des Datums der ersten Lieferung oder Leistung, der ersten Rechnung oder der (An-)Zahlung) liegen muss. Die Einreichung kann im Zeitraum von 09.01.2017 bis 31.12.2018 bei der AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.) erfolgen.

Das Investitionsvolumen muss bei Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um EUR 50.000,00 (Investitionszuwachs) und bei Mittleren Unternehmen zumindest um EUR 100.000,00 höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre. Die dafür erforderlichen Aktivierungsbestätigungen stellen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Gesamtkosten des förderbaren Projektes dürfen zudem EUR 5 Mio

. nicht überschreiten. Darüber hinaus sind die Projektkosten innerhalb von zwei Jahren durchzuführen und zu bezahlen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt als Einmalbetrag.

Die Richtlinien zu diesem Förderprogramm sollen vom Bund erst in Kürze beschlossen werden, jedoch seit 09.01.2017 gültig sein. Um Verzögerungen zu vermeiden, können die Anträge ab sofort gestellt werden, wobei die Vergabe in der Reihenfolge der eintreffenden, vollständigen, beurteilungsfähigen Anträge erfolgt bis die Budgetmittel aufgebraucht sind.

Weiterführende Details dazu finden Sie unter folgendem Link:
aws KMU-Investitionszuwachsprämie

 

aws Lohnnebenkostenförderung für innovative Start-ups

Innovative und wachstumsstarke Start-Ups, die erstmals Arbeitsplätze schaffen oder vor max. zwei Jahren geschaffen haben, erhalten jene Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) ganz oder teilweise ersetzt, die für die ersten drei Arbeitsplätze und über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bezahlt wurden. Die Gründung der förderfähigen Start-Up Unternehmen (Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme oder eines Jahresumsatzes von EUR 10 Mio.) darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Der Zuschuss beträgt für das erste Jahr 100 %, für das zweite Jahr 67 % und für das dritte Jahr 33 % der Lohnnebenkosten.

Unter folgendem Link können Sie die maximale Lohnnebenkostenförderung berechnen:
aws Lohnnebenkostenförderung

  

aws erp-Kredite – Ausweitung seit 01.01.2017

Die Obergrenze für einen aws erp-Kredit wird seit dem 01.01.2017 von EUR 7,5 Mio. auf EUR 30 Mio. ausgeweitet.

Als Kofinanzierung zu einem aws erp-Regionalkredit oder einem ams-KMU-Kredit werden weiters Zuschüsse aus sogenannten ERFE-Mitteln (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) für Investitionen im Zusammenhang mit Wachstumsphasen von KMU im Bereich Produktion oder produktionsnahen Dienstleistungen sowie F&E- und technologieorientierte Investitionen ermöglicht.

Weitere Details zu den erp-Krediten sowie zu EFRE-Zuschüssen finden Sie unter folgenden Links:
erp-KMU- und Wachstumsprogramm
EU/EFRE-Kofinanzierungen zu erp-Kredit

 

aws Risikokapitalprämie für innovative Investoren, die in innovative Start-ups investieren

Start-ups können im Antragsverfahren um Ausstellung einer „aws Start-up Qualifikation“ ansuchen. Die Erteilung der Qualifikation bietet Investoren die Möglichkeit, für eine Beteiligung am Start-up einen Zuschuss in Höhe von 20 % des förderbaren Beteiligungsbetrages zu erhalten. Dadurch kommen Start-ups zu finanziellen Mitteln und das Risiko für ein Investment wird optimiert.

Die Einreichung des Förderantrages hat vor Unterfertigung des Beteiligungsvertrages bzw. der vertraglichen Grundlage sowie vor der Einzahlung der Beteiligungsmittel an das innovative Start-up zu erfolgen.

Weiterführende Details dazu finden Sie unter folgendem Link:
aws Risikokapitalprämie

 

aws erp-KMU- und Wachstumsprogramm – NEU seit 01.01.2017

Das bisherige aws erp-KMU Programm wird für Mittelständische Unternehmen ausgeweitet und heißt seit dem 01.01.2017 aws erp-KMU- und Wachstumsprogramm. Mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitern können diesen zinsengünstigen Kredit für Investitionen im Inland als auch für Internationalisierungsprojekte, als De-minimis Beihilfe erhalten.

Weiterführende Details dazu finden Sie unter folgendem Link:
erp-KMU- und Wachstumsprogramm

 

Ausweitung der aws Garantien (für Investitionen in Österreich und International)

Mit 1.1.2017 treten wesentliche Erweiterungen bei den aws Garantien in Kraft. So werden die Betragsobergrenzen für Garantieübernahmen von zuletzt EUR 7,5 Mio. auf EUR 25 Mio. pro Projekt und von EUR 25 Mio. auf EUR 40 Mio. für die Unternehmensgruppe erhöht. Garantiefähig sind künftig nicht nur Investitionen, sondern auch Finanzierungen im Zusammenhang mit nichtaktivierungsfähigen Wachstums- und Innovationsvorhaben im Rahmen von Betriebsmittelkrediten, auch hier gilt die Obergrenze von EUR 25 Mio. Projektgarantien für Internationalisierungsvorhaben (Auslandsinvestitionen) werden ebenfalls erweitert und sind seit 1.1.2017 weltweit möglich, d.h. der eingeschränkte Zielländerkreis wurde aufgehoben. Wir weisen darauf hin, dass Garantieanträge, die am aws Fördermanager vor dem 31.12.2016 begonnen wurden, noch bis 10.02.2017 abgeschickt werden können. Nach diesem Datum muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden.

Weitere Details finden Sie unter folgenden Links:
aws Garantien für Investitionen in Österreich
aws Garantien International

 

Erweiterung des erp-Kleinkreditprogramms auf Finanzierungen bis EUR 500.000,00

Das bewährte aws erp-Kleinkreditprogramm wächst in eine neue Dimension: Seit 1.1.2017 bietet die aws in diesem raschen und einfachen Verfahren Finanzierungen für Projekte von Kleinunternehmen bis zu einer Kredithöhe von EUR 500.000,00 an. Die Projektkosten können dabei auch über diese Grenze hinausgehen, da die diesbezügliche Obergrenze weggefallen ist.

Detaillierte Informationen zum erp-Kleinkredit finden Sie unter folgendem Link:
aws erp-Kleinkredit

 

Neuer Gründungskleinkredit

Für Gründerinnen und Gründer und bei Unternehmensnachfolgen / Übernahmen bietet der aws erp-Kleinkredit seit 1.1.2017 besonders attraktive Konditionen: Für ein Finanzierungsvolumen bis zu EUR 500.000,00 beträgt der Zinssatz fix 0,5 % p.a. und das Zuzählungsentgelt (einmalig) ist auf 0,5 % der Kreditsumme herabgesetzt. Als Gründerin bzw. als Gründer gelten alle Unternehmen bis zum 6. Jahr nach Gründung/Übernahme.

Detaillierte Informationen zum erp-Kleinkredit finden Sie unter folgendem Link:
aws erp-Kleinkredit

 

 


Redaktion: Mag. Claudia Moser, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Erstellung: 13.01.2017

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