Klienten-Information Energiekostenzuschuss – Erinnerung Nachmeldefrist
Klienten-Information Energiekostenzuschuss – Erinnerung Nachmeldefrist
Wir dürfen Sie in diesem Mail noch einmal daran erinnern, dass bis 20.01.2023 eine Nachfrist zur Voranmeldung des Energiekostenzuschuss (wichtig: nur jener von Februar bis September 2022) geöffnet ist.
Wir verlinken Ihnen diese sehr gerne wie folgt: https://foerdermanager.aws.at/#/
Zu den angekündigten weiteren Maßnahmen (Verlängerung Energiekostenzuschuss, Energiekostenzuschuss 2023 und das Pauschalmodell) gibt es mit Stand heute leider keine weiteren Informationen.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 17.01.2023