Klienten-Information SONDERAUSGABE WICHTIGE FRISTEN Fixkostenzuschuss und Investitionsprämie
Klienten-Information SONDERAUSGABE
WICHTIGE FRISTEN Fixkostenzuschuss und Investitionsprämie
Mit dieser Sonderklienteninformation wollen wir Sie über wichtige Fristen in Zusammenhang mit den COVID-19-Förderungen informieren.
Inhalt in Kurzform:
1) Frist zur Beantragung des Fixkostenzuschuss I endet:
Die Antragsfrist für die Beantragung des Fixkostenzuschuss I endet mit 31.08.2021. Eine Verlängerung ist seitens der COFAG/Bundesregierung nicht geplant, weshalb alle Anträge die danach Eingehen nicht mehr bearbeitet werden können. Wir bitten Sie diese Fallfrist zu beachten.
2) Abrechnungsfrist für die aws-Investitionsprämie:
In der Förderungsrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderzusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen. Davon ausgenommen sind all jene Abrechnungen die bis 30.09.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nämlich nicht der 3-Monatsfrist, sondern einer Übergangsfrist bis 30.09.2021, weshalb eine Abrechnung einer zu fördernden Investition auch nach Ablauf der 3 Monatsfrist noch erfolgen kann. Nach der Übergangsfrist bis 30.09.2021 geht das nicht mehr und ist die Investition nur dann förderbar, wenn die Abrechnung innerhalb der 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgt. D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen die im Juni oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 01.10.2021 zu spät, da eine Abrechnung dann nicht mehr möglich ist und folglich auch keine Förderung mehr ausbezahlt werden kann. Die 3 Monatsfrist ist in keinem Fall verlängerbar.
Beispiel: In einem Antrag werden 3 Investitionen abgerechnet. 2 Investitionen wurden bereits im Jänner und Februar 2021 in Betrieb genommen. Die letzte Inbetriebnahme erfolgte mit 13.03.2021, die letzte Bezahlung mit 16.03.2021. Maßgebend für die Abrechnung des gesamten Antrages ist der 16.03.2021 (= letzte Inbetriebnahme/Bezahlung). Das Ende der Abrechnungsfrist ist der 16.06.2021 (3 Monate). Aufgrund der Übergangsfrist, kann eine Endabrechnung noch bis 30.09.2021 durchgeführt werden. Wenn die Einreichung ab 01.10.2021 erfolgt, kann keine Endabrechnung mehr vorgenommen werden, da diese sowohl außerhalb der 3-Monatsfrist als auch außerhalb der Übergangsfrist 30.09.2021 erfolgt. Die Investitionsprämie wäre somit verloren.
Bitte behalten Sie Ihre Abrechnungsfristen stets in Evidenz. Bitte beachten Sie im Rahmen der Fristenplanung, dass für die Einreichung der Abrechnung vielfach Bestätigungen durch den Steuerberater zu erbringen sind, welche einige Tage Bearbeitungszeit benötigen.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 30.08.2021