Klienten-Information SONDERAUSGABE Corona/25 - BNP - Ihr Steuerberater für Österreich

Klienten-Information SONDERAUSGABE Corona/25

Aktuelle Information aus Wirtschaft & Steuerrecht hinsichtlich Corona exklusiv für unsere Klienten

Aufgrund aktueller Informationen möchten wir Sie ergänzend zu unseren bisherigen Sonderausgaben über entsprechende Neuerungen in Sachen COVID-19 informieren. Sie finden in nachstehender Info Änderungen aufgrund des derzeitigen, aktuellen Informationsstandes zum Thema Kurzarbeit (Stand: 25.08.2020). Sobald sich wieder Änderungen ergeben, werden wir Sie in einer weiteren Info darüber auf dem Laufenden halten.

Inhalt in Kurzform

  • Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeitsvereinbarung auf September 2020

Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeitsvereinbarung auf September 2020

Für Unternehmen, die im März 2020 mit der Kurzarbeit begonnen (Phase I), diese nach drei Monaten um weitere drei Monate verlängert haben (Phase II) und anschließend die Kurzarbeit fortsetzten möchten (Phase III), ergibt sich das Problem einer „Lücke“ zwischen Phase II und Phase III von bis zu einem Monat. Beispiel: Kurzarbeitsbeginn Phase I am 16.03., Beginn Phase II am 16.06, zwingendes Ende Phase II nach den maximal drei zulässigen Monaten am 16.09. – Bis zum möglichen Beginn der Phase III (ab 01.10.) liegt somit in diesem Beispiel eine Lücke von 14 Tagen.

Zur Lösung dieses Problems wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, diese zeitliche Vakanz zwischen Phase II und Phase III durch eine Ausdehnung der bestehenden Kurzarbeitsvereinbarung (Phase II) auf September 2020 zu überbrücken. Für diese „Ausdehnung“ der Phase II ist ein gesondertes Änderungsbegehren (KEIN Verlängerungsantrag!) beim AMS zu stellen sowie eine gesonderte Zusatz-Sozialpartnervereinbarung abzuschließen. Da es sich dabei formal um keine Verlängerung, sondern eine bloße Änderung handelt, ist die dazu erforderliche Sozialpartnervereinbarung wesentlich kürzer gehalten als die bisherigen Sozialpartnervereinbarungen (4 Seiten).

Laut Information des AMS wird es technisch ab 21.08.2020 möglich sein, das Änderungsbegehren (Ausdehnung) samt Zusatz-Sozialpartnervereinbarung im eAMS Konto hochzuladen.

In den betroffenen Fällen sollte daher umgehend die entsprechende Zusatz-Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen werden. Diese ist vom Betriebsrat, mangels Vorliegen eines solchen von allen Dienstnehmern  zu unterfertigen. Anschließend ist via eAMS das Änderungsbegehren zu stellen und die Zusatz-Sozialpartnervereinbarung mit zu übermitteln. Die Zustimmung der Sozialpartner wird wieder direkt durch das AMS eingeholt.

Die entsprechenden Zusatz-Sozialpartnervereinbarungen sind auf der AMS-Homepage abrufbar.

 

Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 25.08.2020

 

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