Klienten-Information Erinnerung Beantragung Energiekostenpauschale
Aktuelle Information aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frist zur Beantragung der Energiekostenpauschale am 30. November 2023 um 18 Uhr endet!
Mit der Energiekostenpauschale sollen Kleinst- und Kleinunternehmen dabei unterstützt werden, die derzeitig hohen Energiekosten zu bewältigen. Gefördert werden Unternehmen mit einer Umsatzhöhe zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,-. Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-; der exakte Förderbetrag wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2022 berechnet. Die Antragstellung erfolgt über das USP (zur Anmeldung ist eine gültige Handy-Signatur bzw. ID-Austria erforderlich).
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Energiekostenpauschale für Unternehmen
- Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at)
- Klienten-Information Erinnerung Beantragung Energiekostenpauschale – BNP – Ihr Steuerberater für Österreich
Für Detailfragen steht Ihnen ihr BNP-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Redaktion: Dr. Wolfgang Köppl, BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 29.11.2023